Satzung

Auszug aus der Satzung:

(...)

§ 2 Vereinszweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
(2) Der Verein fördert die Gemeinschaft aller in Wallersheim.
(3) Der Verein leistet Hilfestellung in schwierigen Lebenslagen für Alleinstehende, alleinstehende Paare, junge Familien, Kinder und Jugendliche und Neubürger. Nur Vereinsmitglieder können diese Hilfeleistungen in Anspruch nehmen.
(3) Der Verein koordiniert Nachfrage und Angebot und gestaltet Freizeiten und Projekte im Sinne des § 2 und 3

(...)

Die vollständige Satzung finden Sie im Archiv zum Herunterladen.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.