Satzung
Auszug aus der Satzung:
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§ 2 Vereinszweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
(2) Der Verein fördert die Gemeinschaft aller in Wallersheim.
(3) Der Verein leistet Hilfestellung in schwierigen Lebenslagen für Alleinstehende, alleinstehende Paare, junge Familien, Kinder und Jugendliche und Neubürger. Nur Vereinsmitglieder können diese Hilfeleistungen in Anspruch nehmen.
(3) Der Verein koordiniert Nachfrage und Angebot und gestaltet Freizeiten und Projekte im Sinne des § 2 und 3
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Die vollständige Satzung finden Sie im Archiv zum Herunterladen.